Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
Das Zertifikat „Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV)“ bescheinigt, dass eine Bildungseinrichtung oder ein Dienstleister die Qualitätsanforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) erfüllt.
Die Zulassung berechtigt den Träger, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Aktivierung oder Vermittlung durchzuführen, die von der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcentern gefördert werden können.
Sie bestätigt die Einhaltung definierter Qualitätsstandards in Organisation, Personal, Leistungsangebot und Kundenzufriedenheit.
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